Gebühren


In der Regel erfolgt die anwaltliche Vergütung auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG). Für den Außenstehenden ist diese Vergütung mitunter nicht einfach nachvollziehbar. Es handelt sich um ein komplexes Regelwerk. Die Bemessung der Gebühren orientiert sich grundsätzlich an dem Gegenstands- oder Streitwert, der die Grundlage für die Gebührenrechnung darstellt und gegebenenfalls durch das Gericht festgestellt wird.

Wünscht der Mandant zunächst ein Beratungsgespräch, so kann hierüber eine Vereinbarung über die Höhe der Gebühr je nach Zeit- und Arbeitsaufwand sowie Schwierigkeitsgrad des Rechtsgebietes vereinbart werden.

In den Fällen, in denen die gesetzlichen Gebühren den entstehenden Aufwand voraussichtlich nicht decken, sollte im Interesse des Mandanten zur sachgerechten Wahrnehmung des Mandats eine Honorarvereinbarung vereinbart werden. In jedem Fall wird dies gesondert verhandelt und vertraglich niedergelegt.

Bei Aufnahme eines Mandats erhält der Vertragspartner eine gesonderte Information über das Gebührenrecht entsprechend einer Broschüre der Bundesrechtsanwaltskammer.

Gemäß § 9 RVG steht dem Rechtsanwalt ein Vorschuss auf die anfallenden Gebühren zu.